Seit 1.1.2022 sind Gerichte, Behörden und Anstalten des Öffentlichen Rechts verpflichtet einen Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr vorzuhalten und Anträge und Schreiben an diesen Zugängen entgegenzunehmen und zu bearbeiten als ob diese über die bekannten Post- und Faxwege eingegangen wären.
Mit der Einführung des elektronischen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) haben nun auch alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit diesen Zeit und Geld-sparenden Weg der Dokumentübermittlung zu nutzen.
Manche Interessenten sind jedoch noch unsicher ob „ihre“ Gerichte oder Behörden denn schon überhaupt dieser gesetzlichen Vorgabe gefolgt sind.
Wir machen es Ihnen einfach. Tragen Sie im unten stehenden Formular einfach einen Suchbegriff ein mit dem Sie das gesuchte Gericht oder die Behörde finden wollen, ergänzen Ihre Email-Adresse und wir schicken Ihnen automatisch die Liste der dazu passenden Teilnehmer im elektronischen Rechtsverkehr.
TIPPS ZUR TEILNEHMERSUCHE
Die Suche berücksichtigt den Teilnehmernamen und Ort. Die Schreibweise muss für ein erfolgreiches Ergebnis übereinstimmen. Sollte ihre Suche keine Treffer ergeben, verändern Sie bitte nochmals den Suchbegriff.
Möglich ist also auch eine Suche ausschließlich über den Ort durchzuführen. Allerdings werden bei jeder Suche nur maximal 10 Treffer angezeigt. Insofern kann es sinnvoll sein, detaillierte Suchen durchzuführen.
Satzzeichen wie z.B. Anführungszeichen, Kommas und &-Zeichen werden bei einer Suche entfernt da diese für ein Ergebnis keine Rolle spielen. Eine Sammelsuche, sprich eine Verbindung mehrerer Suchen mittels Komma, ist nicht möglich.
Die Suche erfolgt aus Sicht eines eBO-Nutzers. Als eBO-Nutzer können Sie u.a. die folgenden Empfänger finden und anschreiben:
Berücksichtigen Sie aber bitte, das im ERV System eBO-Nutzer keine anderen eBO-Nutzer anschreiben können, Sie also auch keine eBO-Nutzer suchen und finden können.