EBO FÜR DOLMETSCHER & ÜBERSETZER
Das eBO für öffentlich bestellte oder beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Übersetzerinnen und Übersetzer ist ein speziell eingerichtetes elektronisches Postfach, das Ihnen als Sprachmittler die sichere und rechtsverbindliche Kommunikation mit Gerichten und Behörden ermöglicht.
EBO-POSTFACH FÜR DOLMETSCHER & ÜBERSETZER
Sie sind Dolmetscher oder vereidigter Übersetzer? Kein Problem! Für Sie haben wir ein für Ihren Bedarf optimales Paket geschnürt.
- 1 Postfach
- 1 Nutzer
- bis zu 25 Nachrichten pro Monat senden
- unbegrenzt Nachrichten empfangen
- 15 GB Cloud-Speicher
- Keine Einrichtungsgebühr
- inklusive erstklassigem Kundenservice per Telefon und E-Mail
15,00 € / Monat*
*Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von aktuell 19%.
eBO.connect Mietverträge sind B2B (Business to Business) Verträge. Widerrufs- und Rückgaberechte für Verbraucher gemäß BGB finden keine Anwendung. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende für Ihre berufliche Tätigkeit.
WAS IST DAS DOLMETSCHER-EBO?
Im Unterschied zu einem allgemeinen eBO weist das Dolmetscher-eBO Ihre Berufsträgereigenschaft eindeutig nach und veröffentlicht diese im SAFE-Verzeichnis, sodass Sie von Justiz und Behörden als Dolmetscherin, Dolmetscher, Übersetzerin oder Übersetzer gezielt adressiert werden können. Jede Nachricht aus dem Dolmetscher-eBO enthält zudem einen Prüfvermerk, der Ihre Berufsträgereigenschaft als allgemein beeidigte, öffentlich bestellte bzw. allgemein ermächtigte Dolmetscherin, Dolmetscher, Übersetzerin oder Übersetzer bestätigt.
DARUM EBO FÜR DOLMETSCHTER & ÜBERSETZER
Mit dem besonderen Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) für Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer profitieren Sie von einer schnellen, effizienten und papierlosen Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr. Übersetzer und Dolmetscher können bestätigte Übersetzungen digital an Gerichte und weitere Behörden senden.
Beglaubigte Übersetzungen von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnissen oder Scheidungsurteilen etc. müssen nicht mehr auf dem Postweg versendet werden. Die digitale Zustellung spart Zeit und Kosten und erhöht die Nachvollziehbarkeit im Schriftverkehr für Sprachmittler im Justizbereich. Das eBO für Dolmetscher ist damit die ideale Lösung für alle öffentlich bestellte oder beeidigte Personen, die Dolmetscher- oder Übersetzungsleistungen erbringen, um Ihre berufsbezogene Kommunikation komfortabel und zukunftssicher zu gestalten.
QUALIFIZIERTE ELEKTRONISCHE SIGNATUR (QES)
Für die meisten Kommunikationsvorgänge mit Gerichten und Behörden genügt die Übermittlung über eBO.connect für Dolmetscher. Als sicherer Übermittlungsweg erfüllt das eBO in der Regel die Anforderungen an die Schriftform – eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist nur in besonderen Fällen erforderlich.
Ein solcher Fall ist die digitale Übermittlung beglaubigter Übersetzungen. Hier kann zusätzlich zur eBO-Nachricht eine QES auf dem Dokument notwendig sein. Mit eBO.connect können Sie qualifiziert signierte Dokumente problemlos versenden, da die elektronische Signatur und der Versand über eBO technisch voneinander getrennt sind.
Für die Erstellung qualifizierter elektronischer Signaturen empfehlen wir eine Signaturkarte mit Kartenlesegerät. Diese Lösung bietet Sicherheit, Unabhängigkeit und ist langfristig kostengünstig – besonders für Sprachmittlerinnen und Sprachmittler, die regelmäßig beglaubigte Übersetzungen digital übermitteln. Welche Signaturkarte Sie verwenden, bleibt natürlich Ihre Entscheidung. Aus Erfahrung wissen wir, dass Dolmetscherinnen und Dolmetscher häufig die Signaturkarte des Anbieters DGN nutzen.
FÜR DOLMETSCHER & ÜBERSETZER
SO RICHTEN SIE IHR EBO EIN
Die Einrichtung des Dolmetscher-eBO erfolgt unkompliziert: Sie bestellen eBO.connect für Dolmetscher bei LOGO Datensysteme und erhalten im Anschluss Ihre Zugangs- und Lizenzinformationen zusammen mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur erfolgreichen Anmeldung und Authentifizierung. Unser Kundenservice steht Ihnen bei der Einrichtung selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite. Im Anschluss wenden Sie sich zur Identifizierung und Freischaltung Ihres neu angelegten Dolmetscher-eBO-Postfaches an die für Ihre Beeidigung/Bestellung zuständige Stelle, diese ist abhängig von dem Bundesland in dem Sie tätig sind. Dort geben Sie die SAFE-ID des Postfaches und die im Postfach hinterlegten Personendaten an.
Bei der Freischaltung wird Ihrem Postfach unter dem Feld „Dolmetscher oder Gerichtsvollzieher“ der Wert „Dolmetscher“ und anschließend im Feld „Berufsträgereigenschaft“ Ihre Berufsbezeichnung eingetragen. Nach erfolgter Freischaltung können Sie Ihr Postfach für die Kommunikation im elektronischen Rechtsverkehr nutzen. Es kann dann von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälten, Notaren und Behörden adressiert werden. Ihr eBO wird als Dolmetscher-eBO im SAFE-Verzeichnis veröffentlicht und steht sofort für die digitale Kommunikation mit Gerichten und Behörden zur Verfügung.
EBO.CONNECT & LOGO-ID
Für die Anmeldung am LOGO Cloud-Service eBO.connect, Ihrem Zugang zum persönlichen eBO-Postfach, benötigt jede Nutzerin und Nutzer eine kostenlose eigene persönliche LOGO-ID. Diese LOGO-ID kann jederzeit, auch nach einer Bestellung erstellt werden.
LOGO-ID ist das zentrale Zugangskonto zu allen Cloud-Angeboten von LOGO Datensysteme. Mit einer Online-Anmeldung erhalten Sie damit Zugang auf allen von Ihnen genutzten Geräten, kontrollieren und aktualisieren Sie wichtige Informationen wie Ihren Namen, Ihr Passwort und ihre Sicherheitsinformationen wie z.B. der Zwei-Faktor-Authentifizierungen (2FA). Eine LOGO-ID ist kostenlos und kann jederzeit online erstellt werden. Alle Informationen zur LOGO-ID finden Sie direkt auf der zentralen Webseite LOGOid.de
EBO.CONNECT
DER MIETVERTRAG
eBO.connect umfasst die Einrichtung und den Betrieb eines persönlichen eBO Postfaches und die Unterstützung durch den LOGO Kundensupport während der gesamten Lizenzlaufzeit. Eine Lizenz für eBO.connect läuft jeweils für 12 Lizenzmonate. Wenn Sie nicht spätestens 1 Monat vor Ende des letzten Lizenzmonats kündigen, verlängert sich Ihr Lizenzmietvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Damit Sie sich auch im Vorfeld einer Bestellung genau orientieren können, haben wir hier zusätzlich alle Vertragsinhalte in PDF Form für Sie vorbereitet. Bei Vertragsabschluss erhalten Sie von uns signierte persönliche Ausgaben dieser Unterlagen.
eBO.connect Mustermietvertrag
Mustervereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Governikus Nutzungsbedingungen
eBO.connect nutzt für die Kommunikation mit dem ERV-Netz der Justiz die von unserem Partner Governikus GmbH lizenzierte ERV-Komponente ComVibilia REST-Edition. Deshalb sind die Governikus Nutzungsbedingungen Bestandteil des eBO.connect Lizenz-Mietvertrages. LOGO Datensysteme bleibt dabei Ihr alleiniger Support-Ansprechpartner.
Informationen zum Datenschutz nach Art. 13 DSGVO zur Erfassung und Verarbeitung von Daten bei einer Bestellung finden Sie hier...