Ergänzung Dezember 2019

Fünf Monate nach Inkrafttreten des neuen Vergütungsrechts ist, wie vorausgesagt, der neu eingeschobene Verweis auf §191 BGB die größte Hürde in der Interpretation des neuen Rechts. Auch wenn sich die Fachöffentlichkeit weitestgehend einig ist, kommt es doch öfters zu recht exotischen Interpretationen.

Der aktuelle Stand und wie BdB at work sich zu diesem Punkt verhält finden Sie in unserem neuen Beitrag „§191 BGB – Kleiner Einschub, große Wirkung“

Erhöhung der Betreuervergütung kommt

Nachdem der Bundestag das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung am 16. Mai 2019 beschlossen hat, hat nun am 7. Juni 2019 auch der Bundesrat zugestimmt. Damit ist die Vergütungserhöhung nach über 13 Jahren des Stillstands beschlossene Sache. Am 27. Juni 2019 ist es nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, und tritt so exakt einen Monat später am 27. Juli 2019 in Kraft.

Für die vollständige Integration des neuen Vergütungsrecht stehen jetzt alle Updates für BdB at work wie auch für das alte BdB at work 2010 zum Download bereit.

Seit Anfang Januar die ersten Details für ein mögliches Änderungsgesetz durchsickerten, haben wir mit Hochdruck an der Umsetzung gearbeitet und die sich dann immer weiter verdichtenden Informationen über tatsächliche Änderungen in BdB at work integriert und umfangreich getestet.

Das große BdB at work Update

Das BdB at work Update enthält alles was Sie für ordnungsgemäße Abrechnung nach VBVG 2019 benötigen. Insbesondere der fließende Übergang bei Abrechnungen nach altem und neuen Recht findet in Abrechnungen automatisch statt und orientiert sich gesetzeskonform am laufenden Raster der Betreuungsmonate der jeweiligen Klienten. Denn anders als z.B. bei einer Umsatzsteueranpassung wo mit einem Stichtag alles getrennt berechnet wird, findet der Übergang von VBVG 2005 nach VBVG 2019 fließend statt. Der jeweilige Betreuungsmonat der „auf“ dem Stichtag des Inkrafttretens von VBVG 2019 liegt, wird noch nach altem Recht abgerechnet. Der folgende Betreuungsmonat wird dann nach neuem Recht vergütet.

Auch die neu hinzukommende Zusatzpauschale nach §5a VBVG in Höhe von 30,- € pro Monat und betroffenen Klient kann einfach und bequem über einen einmaligen Eintrag im Betreuungsverlauf des jeweiligen Klienten beantragt werden.

Die Details über alle Veränderungen und Besonderheiten die das neue Vergütungsrecht mit sich bringt und die im BdB at work Update integriert wurden sind von uns in umfangreichen Beiträgen unserer Online-Dokumentation veröffentlichen. Rechts finden Sie die wichtigsten Verknüpfungen zu diesen Themen.

Damit Sie zeitnah über neue Entwicklungen auch rund um das neue Vergütungsrecht informiert werden, empfehlen wir Ihnen sich für unseren E-Mail-Newsletter einzutragen. Mit diesem informieren wir stets über alle erschienenen Updates und Aktualisierungen von BdB at work.

Was wird aus BdB at work 2010?

Wie schon Anfang November 2018 angekündigt, stellen wir am 31.12.2019 nach 10 Jahren den Support für das veraltete BdB at work 2010 ein. Ab 1.1.2020 wird es keine Updates mehr für BdB at work 2010 geben. Bis dahin halten wir aber an unserer Zusage fest für BdB at work 2010 Updates zu liefern wenn es die Gesetzeslage notwendig macht. Somit erscheint auch für BdB at work 2010 rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des VBVG 2019 ein entsprechendes Update.

Wenn Sie immer noch Nutzer von BdB at work 2010 sind, sollten Sie die Vergütungsumstellung zum Anlass nehmen auf das aktuelle BdB at work umzusteigen. Verschieben Sie den Umstieg nicht auf den Jahreswechsel sondern führen Sie diesen mit Unterstützung durch unseren Kundenservice jetzt ohne Zeitdruck durch. Gerne beraten wir Sie für einen stressfreien Umstieg auf die aktuellste Ausgabe von BdB at work. Rufen Sie uns einfach an. Der LOGO Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.

Die Updates

Egal ob aktuelle oder veraltete Installation. Wir zeigen Ihnen welches Update mit welchen Schritten für Sie das Richtige ist.

Ihr Update-Pfad zu VBVG 2019

Die wichtigsten Themen

Alle Änderungen auf einen Blick
Zusammenfassung aller Änderungen im Vergütungsrecht für Betreuer und wie sich diese in BdB at work wiederfinden.

Die 30-Tage-Regelung
Im Unterschied zum alten Recht, gilt bei Aufteilungen von Monaten §191 BGB und damit stets 30-Tage-pro-Monat. Was bedeutet dies in der Praxis und welche Fragen werden dadurch entstehen.

§191 – Kleiner Einschub, große Wirkung
Auch fünf Monate nach Inkrafttreten des neuen Vergütungsrecht ist wie vorausgesagt der Verweis auf §191 BGB die größte Interpretationshürde. Wir haben den aktuellen Stand zusammengefasst.

Die §5a Zusatzpauschale
Für den Mehraufwand bei der Verwaltung besonderer Umstände bei vermögenden Klienten, sieht das VBVG 2019 eine Zusatzpauschale pro betroffenen Klient und Monat vor.

Der Übergang 2005-2019
Übergang statt Stichtag. Der Übergang von VBVG 2005 auf die aktuelle Fassung 2019 ist kniffelig aber in BdB at work vollautomatisch.

Eine Gesamtübersicht aller bisher bereits veröffentlichten Dokumentationen zum neuen VBVG 2019 finden Sie hier…