VBVG 2019

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VBVG 2005-2019 – Der Übergang

Im Gegensatz zu einer Stichtagsregelung ist der Übergang von altem zu neuen Recht in VBVG 2019 anders geregelt. Dieser Beitrag zeigt die Details dieser Regelung und wie BdB at work dies automatisch berücksichtigt.

VBVG 2019 – §5a Zusatzpauschale

Für den Mehraufwand bei vermögenden Klienten in besonderen Situation gibt es nach §5a VBVG 2019 eine Zusatzpauschale pro Klient und Monat. Diese ist einfach im Betreuungsverlauf einzutragen.

VBVG 2019 – 30 Tage Regelung

Im Unterschied zum alten Recht nach VBVG 2005 gilt bei situationsbedingten Monatsaufteilungen nach §5 VBVG 2019 durch Einbindung von §191 BGB die 30-Tage-pro-Monat-Regel. Das wirft neue Fragen auf die rechtlich noch ungeklärt sind.

VBVG 2019 – Die Änderungen

Eine kurze Zusammenfassung aller Änderungen die mit Inkrafttreten des neuen Vergütungsrechts VBVG 2019 relevant werden, welche BdB at work Optionen Sie dafür benötigen und auf welche Fallstricke zu achten ist.