Leistungsabrechnung

Leistungen und Tätigkeiten aus der Leistungserfassung abrechnen

Die Leistungsabrechnung dient zur Abrechnung der mit der Leistungserfassung oder dem Control Center dokumentierten Tätigkeiten. Diese Abrechnung wurde vor der Einführung des VBVG zur Abrechnung der Tätigkeiten nach dem BVormVG genutzt.

Diese Art der Abrechnung wird in vielen Amtsgerichtsbezirken noch für die Abrechnung von Verfahrenspflegschaften und für den Aufwandsersatz bei ehrenamtlichen Betreuungen genutzt.

Die Leistungsabrechnung kann aufgerufen werden über

  • den Menüpunkt „Funktionen à Vergütungsantrag BVormVG“
  • den Button „Antrag auf Aufwendungsersatz §1835 BGB“ in den Falldaten

Auf den Abrechnungsseiten der Falldaten muss diese Abrechnungsart individuell für jeden Fall aktiviert werden.

Der angegebene Zeitraum lässt sich in den Optionen einstellen und wird dann bei jedem abzurechnenden Fall vorgegeben, bis Sie die Einstellung in den Optionen ändern. Über den Button „Vergütungsantrag stellen…“ starten Sie die Abrechnung der Tätigkeiten des angegebenen Zeitraums.

Falls nicht berechnete Tätigkeiten außerhalb dieses Zeitraums vorliegen, wird eine entsprechende Warnung ausgegeben. Im Abrechnungsdialog ist dann zu erkennen, in welchem Zeitraum diese nicht berechneten Leistungen vorliegen. Sie haben dann die Möglichkeit, den Druckdialog zu schließen und im Abrechnungsfenster den passenden Zeitraum einzustellen bevor Sie die Abrechnung erneut starten.

Die Leistungsabrechnung besteht aus drei Teilen:

Deckblatt
Enthält den Briefkopf und den Vergütungsantrag

Leistungsnachweis
Enthält die Auflistung der dokumentierten Tätigkeiten. Dieser Bereich kann sich je nach Anzahl der Tätigkeiten über mehrere Seiten erstrecken.

Zusammenfassung
Enthält die Berechnung des sich ergebenden Gesamtbetrages getrennt nach Vergütungen und Aufwendungen und die Berechnung der Umsatzsteuer.

Die drei Teile können auch gemeinsam auf dem Drucker ausgegeben werden, in der Vorschau erscheinen immer die einzelnen Bereiche getrennt. Nach dem Ausdruck und Verbuchen der Vergütungsabrechnung kann die Rechnung in der Büroverwaltung eingesehen werden. Die dort möglichen Arbeitsschritte gleichen denen zur Vergütungsabrechnung nach VBVG.

Bei ehrenamtlichen Betreuungen können keine Vergütungen abgerechnet werden. In der Rechnung erscheinen nur die dokumentierten Aufwendungen.

veröffentlicht am 19.März 2015